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Freie Plätze

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Wir bieten 10 vollstationäre Plätze für Jungen und Mädchen

 

Grundsätzlich werden alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 6-18 Jahren aufgenommen. Bei einem Kennlerngespräch wird individuell entschieden, ob sich das Kind bzw. der Jugendliche vom Alter, Geschlecht und von der Problematik her, in die bestehende Gruppenkonstellation einfügen kann.

 

Die Basis unserer Arbeit ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGBVIII), insbesondere:

  • § 27 Hilfe zur Erziehung

  • § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

  • § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

  • § 36 Mitwirkung, Hilfeplanung

Gemäß dem Rahmenvertrag erfolgt eine Belegung ausschließlich in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

Insbesondere finden bei uns Kinder und Jugendliche mit folgenden Problematiken einen Platz

  • Junge Menschen, bei denen die Ressourcen der Herkunftsfamilie und des sozialen Umfeldes nicht mehr ausreichen,

  • Junge Menschen, die in Konfliktsituationen geraten sind und bei der Bewältigung ihrer Probleme Unterstützung und Entlastung benötigen,

  • Junge Menschen mit Entwicklungskrisen und -Störungen,

  • Junge Menschen mit Verweigerungsverhalten mit häufig dazugehörigen Schulschwierigkeiten,

  • Junge Menschen mit reaktiven Bindungsstörungen z.B. aufgrund familiärer Belastungen,

  • Junge Menschen mit sozialen und emotionalen Defiziten,

  • Junge Menschen mit Konzentration- und Lernschwierigkeiten.

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