
Freie Plätze
Gemäß dem Rahmenvertrag erfolgt eine Belegung ausschließlich in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
Aufnahme in unserer Wohngemeinschaft finden Jungen und Mädchen ab 6 Jahren, nach §27 i.V.m. §34, §35a SGB VIII.
Aufnahme finden bei uns:
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Junge Menschen, bei denen die Ressourcen der Herkunftsfamilie und des sozialen Umfeldes nicht mehr ausreichen
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Junge Menschen mit Entwicklungsstörungen
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Junge Menschen mit Verhaltensstörungen
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Junge Menschen mit reaktiven Bindungsstörungen z.B. aufgrund familiärer Belastungen
Rückfragen richten Sie bitte an Daniel Sigg oder Hannah Ambs.