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Kinderhaus

In unserer Einrichtung können Kinder und Jugendliche im Alter von 6- 18 Jahren einen Heimplatz bekommen. 

Ebenfalls bieten wir gerne die Möglichkeit Geschwisterkinder gemeinsam unterzubringen. In diesem Sonderfall ist es uns erlaubt Kinder ab 4 Jahren aufzunehmen. 

​Bei Kindern und Jugendlichen die nach §35a untergebracht sind, arbeiten wir sehr eng mit einem Kinder- und Jugendpsychiater zusammen. 


Prinzipiell steht bei unserer Arbeit die Rückführung in die Herkunftsfamilien der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund, bzw. bei den Älteren die Heranführung in die Selbständigkeit.

Unabhängig davon, ob eine Rückführung realisierbar ist, sind wir bemüht, den Kindern und Jugendlichen ein Ersatzzuhause zu bieten, in dem sie unbeschwert und glücklich heranwachsen können.

Durch die relativ geringe Anzahl unserer Heimplätze, ist die Umsetzung des Großfamiliencharakters möglich. 

Rechtliche Grundlagen

Der Verein "Kinderhaus Liebenweiler" wurde im Jahr 1975 gegründet und ist beim Amtsgericht Wangen im Allgäu als gemeinnützig anerkannter Verein eingetragen.

 

Wir bieten 10 vollstationäre Plätze, 365 Tage im Jahr, für Jungen und Mädchen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren. 

 

Gesetzesgrundlage ist §27 i.V.m. §34, §35a SGB VIII

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